Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Brautstyling

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Franzi‘s Beautydreams –  nachstehend Franziska Krüger, bietet Ihnen den Braut-Styling-Service und die damit verbundenen möglichen Zusatzleistungen an. Es werden alle Voraussetzungen geschaffen um die betreffende kreative Arbeit für Sie zu einem bleibenden Erlebnis werden zu lassen.

Bitte schenken Sie folgenden Vertragsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn sie zeigen, welche Leistungen ich erbringe, wofür ich Ihnen gegenüber einstehe und welche Verpflichtungen Sie mir gegenüber eingehen.

 

  • 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen Ihnen – der Auftragsgeberin und Franzi‘s Beautydreams am vereinbarten Termin für ein Brautstyling und/oder Braut Make-up sowie eventuellen weiteren Stylings dar.

 

  • 2 Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit Ihnen als Auftraggeberin und

Franzi‘s Beautydreams

Inh. Franziska Krüger

Mobiler Service

Tel. 0171 1614555

info@franzis-beautydreams.de

 

  • 3 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung (Angebot) und der anschließenden Auftragsbestätigung der gebuchten Leistungen (Annahme) zustande.

 

  • 4 Vertragsgegenstand

Der Vertrag gilt für alle in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen sowie für nachträglich mündlich/fernmündlich oder schriftlich dazu gebuchte Leistungen.

Diese Leistungen umfassen u.a. Brautstyling, Braut Make-up, zusätzliche Hairstylings sowie Hochsteckfrisuren und/oder Make-ups für sonstige Personen,  Unterbauten, Haarteile/Tressen und Haarschmuckvarianten und Fahrkosten.

 

  • 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für Stylings sind den aktuell gültigen Preislisten zu entnehmen. Zusätzliche Kosten werden für Fahrtwege/Zeit fällig. Zusätzliche Stylings werden ebenfalls separat berechnet und mit 50% angezahlt.

Alle in der Auftragsbestätigung oder anderweitig angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils in Deutschland geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tritt nach der Buchung durch den Kunden eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes in Kraft, so ändert sich die vom Kunden zu zahlende Vergütung entsprechend.

Am Tag des Probetermins ist eine Anzahlung in bar oder per EC zu entrichten. Diese beträgt bei einem Brautstyling 50% des Endbetrages. Der Restbetrag inkl. aller sonstigen Kosten (Fahrtkosten, zusätzliche Stylings) ist am Tag der endgültigen Leistungserbringung (Tag der Hochzeit) fällig.

 

Sollte die Auftraggeberin eine erneute/zusätzliche Probe wünschen trägt Sie die Kosten selbst.

 

 

 

  • 6 Kündigung/Stornierung von Leistungen

Bei einer Stornierung des vereinbarten Auftrags incl. aller vereinbarten Zusatzleistungen (Make-up und/oder Hairstyling) l seitens der Auftraggeberin fallen folgende Stornierungskosten an:

 

Stornierung ab 6 Wochen vorher: 20% des Auftragswertes

Stornierung ab 4 Wochen vorher: 30% des Auftragswertes

Stornierung ab 2 Wochen vorher: 40% des Auftragswertes

Stornierung ab 1 Wochen vorher: 50% des Auftragswertes

 

In diesen Fällen sind die Beträge mit der Stornierung sofort fällig.

Ist im Falle einer Stornierung bereits ein Probetermin geleistet worden, besteht aufgrund der bereits geleisteten Arbeit kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.

Mit der Buchung der Leistungen wird ein festes Zeitfenster für Sie freigehalten, welches für andere Kunden dann nicht mehr zur Verfügung steht. In den allermeisten Fällen ist es leider  nicht möglich dieses  Zeitfenster nach Absage neu zu vergeben.

 

  • 7 Gestalterische Auffassung

Die Auftraggeberin ist verpflichtet, ihre Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Brautstylings zu geben. Sofern die Auftraggeberin bei dem Styling keinerlei Mängel persönlich „anzeigt”, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt von der Auftraggeberin bemängelt werden. Mängel an der Leistung des Hochzeitsstylisten muss die Auftraggeberin unverzüglich während des laufenden Stylings und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht.

Die Auftraggeberin ist darüber aufgeklärt, dass sich das Styling im Laufe des Tages „bewegt”. Trotz größter Sorgfalt bei der Gestaltung  des Hochzeitsstylings mit bestmöglichen Arbeitsmitteln sind kleine Veränderungen nicht zu 100% auszuschließen. Dazu zählen z.B.:

 

– Künstlich eingearbeitete Locken können sich eventuell nach kürzerer oder längerer  

  Zeit aushängen, sich lösen oder einzelne Strähnen sich eventuell öffnen.

– Einzelne Haarnadeln können sich im Laufe des Tages lösen und aus dem Haar rutschen

– Angeklebte Einzelwimpern können sich trotz aller Sorgfalt lösen,  z.B. durch Tränenflüssigkeit

– Ebenso ist es möglich, dass sich bei stärkerer Reibung das Make up von der Haut „löst”.

 

 

 

 

Ich bedanke mich dafür, dass Sie mich am schönsten Tag Ihres Lebens teil haben lassen.